25. April 2024

Puigdemont: Kein politischer Gefangener

Es ist eine normale Sache, dass EU-Staaten sich bei der Verfolgung von Straftätern gegenseitig unterstützen und Inhaftierte auch ausliefern. Normal und geboten ist das jedenfalls so lange, als es sich um zweifelsfrei demokratische Nationen handelt, in denen der Rechtsstaat gefestigt ist und die Menschenrechte beachtet werden. Das alles ist in Spanien der Fall.

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont und seine Unterstützer versuchen daher alles, ihn als „politischen“ Gefangenen hinzustellen, einen, der wahrer Demokratie zum Durchbruch verhelfen wollte, daran aber von einem Polizeistaat Spanien gehindert worden sei.

Das ist blanker Unsinn. Puigdemont hat, verfassungswidrig, versucht, einen Teil Spaniens vom Mutterland abzuspalten. Er hat dazu ein rechtwidriges Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien veranstaltet und eine Unabhängigkeitserklärung unterzeichnet, die ebenfalls verfassungswidrig war. Puigdemont hat dafür auch noch staatliche Gelder zweckwidrig verwendet und ist seither wegen Aufstands und Veruntreuung öffentlicher Gelder gesucht.

Die Bundesrepublik hat, seit den RAF-Anschlägen vor Jahrzehnten, Erfahrung darin, was es heißt, wenn Radikale einen Rechtsstaat zerstören wollen, auf die eine oder andere Weise. Zerstört werden viele Gemeinsamkeiten: Rechtsordnungen, Wirtschaftsbeziehungen, Kulturorganisationen, Institutionen aller Art. Schon jetzt hat Katalonien einen wirtschaftlichen Aderlass hinnehmen müssen, weil viele Unternehmen in einer Region, in der aufgeheizter Separatismus als Noblesse gilt, nicht länger ihren Sitz haben wollen. Der Spalter Puigdemont hat seiner Heimat auch insofern schwer geschadet. Im Ergebnis: Natürlich muss er ausgeliefert werden.

Nun heißt es, dies sei eine rein rechtliche Entscheidung, die die zuständigen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte in Schleswig-Holstein (wo Puigdemont in Auslieferungsgewahrsam sitzt) zu fällen hätten. Das ist für den Anfang auch richtig: die Generalstaatsanwaltschaft muss den Antrag auf Auslieferungshaft formulieren, das OLG Schleswig muss darüber entscheiden, dann muss die Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung bewilligen.

Hier aber wird es politisch. Denn diese Generalstaatsanwaltschaft unterliegt der Weisung durch den Landesjustizminister, der sich wiederum mit der Bundesregierung absprechen wird. Das Vorgehen Puigdemonts wäre auch nach deutschem Recht strafbar: „Hochverrat“ begeht, wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die auf dem Grundgesetz beruhende verfassungsmäßige Ordnung ändern will. Genau das hatte Puigdemont in Katalonien vor. Und so darf man hoffen, dass nicht nur kleine Verkehrssünder die exegetische Härte des deutschen Rechtsstaats spüren, sondern sie auch bei solchen Vergehen wie denen Puigdemonts unnachsichtig Anwendung findet und Deutschland dem spanischen Auslieferungsgesuch uneingeschränkt stattgibt.

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