26. April 2024

In Deutschland – alles gut bei den Menschenrechten?

Freie, demokratische Länder wie das unsere legen gerne die eigenen Maßstäbe anderswo an. Das gilt insbesondere für die Menschenrechte. Wir sind stolz auf die Gewissheit, all das einzuhalten, was die Vereinten Nationen vor bald 70 Jahren in die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ hineingeschrieben haben. Sie kam zustande in der Überzeugung, dass „die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet.“ Das funktioniert nur durch die Herrschaft des Rechts, „damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen“.

Also ziehen wir – durch das Deutsche Institut für Menschenrechte – jährlich auch selbstkritisch Bilanz. Und wir sehen bei erneuter Lektüre der UN-Erklärung, dass hierzulande nicht alles in Ordnung ist. Wie etwa steht es um das Verbot der Diskriminierung „nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“?

Oder: Wie wenig scheren wir uns angesichts der fast täglichen medialen Vorverurteilungen, die den Beginn von Ermittlungen bereits für einen Schuldspruch nehmen, um die in Artikel 11 geforderte Unschuldsvermutung des Einzelnen, „solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist“? Zudem: Immer wieder wird doch auch bei uns dieser oder jener Bürger genau den „willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt“, die nach Artikel 12 der UN-Charta niemals geschehen dürften.

Hinzu kommen Verstöße, die aus der jeweiligen Zeit begründet sind. So beklagt das Institut in seinem neuesten Bericht den mangelnden Zugang von behinderten Geflüchteten zu guter medizinischer Versorgung, die Rahmenbedingungen des Lebens in Flüchtlingsunterkünften oder – ein besonders dringliches und leicht behebbares Problem – das bisher vielfach verletzte Recht des Kindes auf kontinuierlichen Kontakt zu seinem inhaftierten Elternteil.

Man sieht: Es gibt bei uns genug zu tun. Es mag anderswo viel schlimmer zugehen, werden doch vielerorts das Recht auf Leben und Freiheit, auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit oder das Verbot von Willkürjustiz mit Füßen getreten. Die Kritik daran wird man uns in China, in Russland, in der Türkei oder den vielen anderen totalitären Ländern jedoch nicht abnehmen, solange wir aus dem Glashaus heraus mit Steinen werfen und die Menschenrechte im eigenen Land nicht energisch einhalten.

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