27. April 2024

Vor 40 Jahren: Wer ermordete Schleyer?

Noch immer vergeht kein Jahrestag des schrecklichen Wirkens der „Rote Armee Fraktion“, der in den deutschen Medien und auf den Podien der gesellschaftspolitischen Debatte nicht ausführlich gewürdigt würde. So auch jetzt zum 40. Jahrestag der Ermordung Hanns Martin Schleyers, mit der die RAF die – wie sie schrieb – „klägliche und korrupte Existenz“ des damaligen Arbeitgeberpräsidenten beendete.

Die Tiefenerforschung der Gesellschaft zum Thema RAF führt in die Geschichte deutscher bürgerlicher Familien, deren Kinder offenbar aus der Nazizeit und dem Holocaust, ermöglicht von der Generation ihrer Eltern, politische Rachegelüste entwickelten, die sie an den Repräsentanten der Gegenwartsgesellschaft auszuleben trachteten. So kam zwischen 1984 und 1993 ein Mord zum anderen: der Diplomat Gerold von Braunmühl, MTU-Chef Ernst Zimmermann, der US-Soldat Edward Pimental, der Pilot der „Landshut“, Schumann, Siemens-Vorstand Karl Heinz Beckurts, Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen oder Treuhand-Chef Detlev Carsten Rohwedder. Bei den meisten dieser und anderer Fälle ist noch unklar, wer genau die Morde ausführte – das zu offenbaren gehört zu den bleibenden Verpflichtungen der noch lebenden RAF-Terroristen gegenüber unserer Gesellschaft und den Opfer-Angehörigen..

Unverständlich und inakzeptabel ist bis heute, aus welchen Ingredienzien der Mythos lebt, der die RAF noch immer umgibt. Immer wieder werden jenen kriminellen Vorgängen Filme gewidmet und Theaterstücke, sie sind Gegenstand wissenschaftlicher Dispute und Forschungsarbeiten. Deutschland, so viel ist klar, ist nicht damit fertig, dass es einer ziemlich kleinen Gruppe verirrter junger Menschen gelang, einen ganzen Staat über mehr als ein Jahrzehnt zu terrorisieren.

Die Lehren aus jener Zeit sind schon sichtbarer. So hat sich die Demokratie als wehrhaft erwiesen, als nicht erpressbar, inkorporiert durch einen Bundeskanzler Helmut Schmidt, der den Forderungen der Terroristen auch unter Hinnahme der Ermordung Hanns Martin Schleyers nicht nachgab. Diese Überzeugung, dass Freiheit und Demokratie nicht von selbst stabil sind, sondern immer neu begründet und beworben werden müssen, hat seither an Boden gewonnen. Nur auf diesem Fundament war das Engagement Deutschlands gegen Terror in der Welt und gegen völkerzerstörende Kriege in den letzten drei Jahrzehnten möglich – vom Balkan über Afghanistan bis hin zur Unterstützung des Kampfes gegen den IS.

Was aber auch heute in einer freiheitlichen Demokratie gelten muss – und angesichts der offensichtlichen Gefahr der Mystifizierung der RAF erst recht: Terror muss man Terror nennen, und Terroristen sind Kriminelle, die ohne Rücksicht auf ihre Motive verfolgt und verurteilt gehören. Der demokratische Verfassungstaat ist nicht der Gegner, sondern der Garant dieser Freiheit, seine Verfassung der Vertrag, der mehrheitlich geschlossen und der auch von Minderheiten zu achten ist. Diese Lehre aus der RAF-Zeit ist nicht die unwichtigste.

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