24. April 2024

Reformation – auch für die katholische Kirche

Als Martin Luther vor 500 Jahren gegen eine verkrustete katholische Kirche anging, wollte er zwar Reformen. Für die zog er bis nach Rom, ohne allerdings dort oder bei seinen späteren Disputen mit den Abgesandten des Papstes Gehör zu finden. Das war – wie schon die Verurteilung und Hinrichtung von Jan Hus im Konstanzer Konzil ein Jahrhundert zuvor – ein historischer Fehler, ein Hochmut des Papstes und seines Zirkels, dessen Folgen die Christenheit bis heute belastet: Aus der Reformabsicht wurde die Spaltung.

Sie entstand, weil es der katholische Klerus an Selbstkritik fehlen ließ: Roma locuta, causa finita – diese alte Regel hatte plötzlich keinen Bestand mehr, denn niemand wollte noch vernünftigerweise annehmen, dass sich Gott durch die Zahlung von Ablassgeldern korrumpieren lassen würde. Das begriff schließlich auch die Kurie und wandte sich von der Ablasspraxis ab. Luther, so sagte es denn auch 1970 der Chef des Kuriensekretariats für die Einheit der Christen, Kardinal Willebrands, sei rückblickend kein Ketzer, sondern „ein Vater des Glaubens und gemeinsamer Lehrer“ gewesen. Ein Reformator also – der katholischen Kirche.

So hat Luther die katholische Kirche moderner gemacht, hat sie aus den finsteren Praktiken des Mittelalters herausgeholt, hat Debatten angestoßen und eine Atmosphäre erzwungen, in der Diskussionen um die Lehren der Kirche nicht mehr als Häresie empfunden werden. Seither wissen wir: Auch Kirchendogmen sind nicht in Stein gemeißelt, die Heilige Schrift bedarf vielmehr der immer neuen Interpretation, des „Aggiornamento“, das eine der großen Überschriften des Zweiten Vatikanischen Konzils gewesen ist.

Noch heute haben das nicht alle begriffen. Wenn Papst Franziskus in „Amoris laetitia“ zu Recht die Modernisierung kirchlicher Lehrsätze zu Sexualmoral und zu den Prinzipien einer katholischen Ehe angeht, verdächtigen ihn seine innerkirchlichen Gegner der Irrlehre, verweisen hilfsweise auf ein „Naturrecht“, das ihnen einer Interpretation unzugänglich erscheint und folgern selbst für objektiv zerrüttete kirchlich geschlossene und dann weltlich geschiedene Ehen: „Es gibt keine Möglichkeit der Wiederverheiratung.“ So hat das dieser Tage der römische Kardinal Walter Brandmüller zu Protokoll gegeben.

Solche lebensfernen und menschenverstoßenden Haltungen werden sich nicht durchsetzen. Die Möglichkeit kirchlicher Wiederverheiratung Geschiedener wird in der katholischen Kirche ebenso zur Regel werden wie eine liberalere Haltung zu konfessionsverschiedenen Ehen, nachdem in Fragen der Empfängnisverhütung längst alte Fronten aufgelöst sind. Aber problematisch ist, dass Papst Franziskus seine Überzeugungen zwar in päpstliche Schreiben, nicht aber in konkretes Kirchenrecht umwandelt und somit alles in der Schwebe hält – gerade als Katholik würde man gerne sehen, dass er die reformatorische Entschiedenheit Martin Luthers auch für sich gewänne.

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