18. April 2024

Skandal oder Vorverurteilung?

Die Politik in Deutschland hat ein Problem. Es heißt: „Nichtregierungsorganisationen“, kurz NGO, die zunehmend die Regierung im Lande übernehmen. Erfreulich ist zunächst, wie viele NGOs es in Deutschland gibt, und erfreulich ist auch, dass sie sich aktiv für ihre Ziele einsetzen. Das zeugt von einer lebendigen Zivilgesellschaft, auf die ein Land stolz sein kann.

In Deutschland aber – und in anderen Ländern der Europäischen Union ist das ähnlich – haben viele dieser NGOs mittlerweile die Grenze hin zur Legislative überschritten. Sie setzen Unternehmen und auch Politiker in Kommunen, Land und Bund in einem Maße unter Druck, das nicht mehr hinnehmbar ist.

Das geschieht meist durch die Brandmarkung von Verstößen gegen vorhandene Vorschriften, angesichts deren Vielzahl die kleineren Unternehmen oder Kommunen schon mal etwas übersehen können – selbst Fachleute blicken ja kaum noch durch. Verstöße aber werden nicht etwa einfach öffentlichkeitswirksam festgestellt und mit der Aufforderung zur Abhilfe verbunden. Vielmehr geschieht dies häufig in einer vorverurteilenden Skandalisierung, an der die meisten Medien auch willig mitwirken. Ob die Vorwürfe substantiell sind, wird sich erst später herausstellen – dann aber ist zumindest bereits ein erheblicher Image-Schaden entstanden.

Einige Verbände, darunter führend die obskure „Deutsche Umwelthilfe“, haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Sie skandalisieren nicht nur, sondern verschicken Abmahnungen samt Rechnung, fordern Vertragsstrafen ein (bei der Deutschen Umwelthilfe 2,3 Millionen Euro im Jahre 2014, dazu kommt noch öffentliche Finanzierung aus EU-Mitteln) und haben dazu auch das Recht auf ihrer Seite.

Denn die rot-grüne Bundesregierung hat solchen Verbänden das Recht zur Unterlassungsklage sowie zur Verbandsklage eingeräumt. Das sind gewaltige Instrumente, bei denen auch der, der sich im Recht wähnt, angesichts des einseitigen Prozesskostenrisikos rasch einknicken wird. Auch lässt sich die Deutsche Umwelt-Hilfe von Industrieunternehmen (etwa: Toyota) finanzieren, die sich aus den auch mit ihren Geldern ermöglichten Klagen gegen die Konkurrenz wohl auch wirtschaftliche Vorteile versprechen werden.

Im konkreten Fall: Wie wäre es gewesen, den Dieselmotorenherstellern erst einmal die Chance zu geben, einen abgasfreien Dieselmotor vorzustellen? Wie wäre es, würde man bei Kartellvorwürfen erst einmal die Ermittlungen abwarten? Wie wäre es auch, NGOs dazu zu verpflichten, bei Abmahnungen auf Vertragsstrafen zu verzichten, damit sie sich abheben von den schwarzen Schafen der Abmahn-Branche? Und: Dürfen branchenzugehörige Industrieunternehmen NGOs finanzieren, die für diesen Branche klagebefugt sind?

Es ist an der Zeit, dass sich die Politik in all diesen Feldern die Entscheidungsgewalt zurückholt. Regieren sollen die, die gewählt sind, nicht die NGOs. Andernfalls werden Wahlen entwertet, der Innovationswillen gelähmt, die Freude am politischen Engagement genommen. Das alles können wir nicht wollen.

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