28. März 2024

Die Armenien-Resolution – politisch unklug

Der Bundestag hat eine Resolution zu systematischer Vertreibung und Massenmord in Armenien durch die Türkei vor hundert Jahren beschlossen. Darin werden die Vorgänge von 1915 und 1916 als „Völkermord“ eingestuft, eine Klassifizierung, gegen die sich die Türkei seit Jahrzehnten massiv wehrt.

Bei Betrachtung der Fakten wird man kaum bezweifeln können, dass diese furchtbaren Massaker ein Genozid waren, so, wie die UNO das definiert: Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, „begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.“ Genau das ist dort geschehen. Frankreich, Russland, Italien, der Papst – sie alle haben sich hier bereits begrifflich festgelegt und den Genozid auch so genannt.

Auch in Deutschland steht es jedem frei, sich dieser Beurteilung anzuschließen. Wenn aber das deutsche Parlament als Gesetzgeber diesen Begriff des „Genozid“ explizit in einer Resolution verwendet und auch nur zum Zwecke dieser Klassifizierung diese Resolution überhaupt beschließt, dann ist das ein Politikum, ein bewusster Teil deutscher Außenpolitik. Da darf man fragen: Welche Absicht verfolgt das Parlament damit? Wem nützt das?

Dem Verhältnis zur Türkei oder einer Verbesserung ihrer inneren Verhältnisse sicherlich nicht. In Ankara verweist man darauf, dass Vertreibung und Morde damals Ausfluss von Kriegsgeschehen und der Kollaboration mit dem damaligen russischen Kriegsgegner gewesen seien. Man möchte nicht als Völkermörder gebrandmarkt werden, und das schon gar nicht von den Deutschen, die im letzten Jahrhundert selbst völkermörderisch unterwegs waren und diese Resolution als Relativierung ihrer eigenen Schuld nutzten.

Die Türken sehen sich in ihrem Stolz verletzt, und sie wenden sich vom Westen weiter ab als bisher schon. Sie folgen dem Religionsnationalismus ihres Präsidenten, der den Wertekanon der Türkei so manifestieren will, dass er nicht mehr zum als dekadent empfundenen Westen passt. Und Erdogan selbst wird zum immer schwierigeren Partner, der aber in der Flüchtlingsfrage und allen anderen Lösungsansätzen der Krise in der Region vom Westen und zumal von der Bundeskanzlerin dringend gebraucht wird. Da wird die Armenien-Resolution speziell zu diesem Zeitpunkt von der Türkei als Schlag ins Gesicht empfunden.

Der Bundestag hat offenbar nichts gelernt aus den Folgen seiner Anti-Russland-Resolution im November 2012. Dort wurden, unter Führung der CDU und der Grünen, die Menschenrechtsprobleme in Russland angeprangert, die zu Recht kritisiert werden können. In Russland aber wurde diese offizielle Resolution als Signal der außenpolitischen Abwendung und des mangelnden Respekts verstanden, die Präsident Putin mit Rückendeckung der Bevölkerung dann seinerseits vollzog. Innenpolitisch wurden die Zügel noch fester angezogen, Deutschland wurde vom Kreml als Partner herabgestuft, westliche Interessen wurden und werden negiert und die Gültigkeit von Verträgen fortan relativiert. Was folgte, ist bekannt. Seither ist das Verhältnis zu Russland katastrophal schlecht.

Kluge Außenpolitik geht anders, sie fragt zuerst nach unseren nationalen Interessen und nicht danach, wen in der Welt wir noch belehren könnten. Dass diese Sichtweise jedenfalls im Kanzleramt mittlerweile geschwächt ist, hat zu unserer Isolation in Europa geführt – ein Drama mit noch nicht absehbaren Folgen, auch für die Europäische Union.

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