25. April 2024

Freude statt Angst

Jetzt haben die Bischöfe viel Arbeit. Fast 50 Jahre hat es gedauert, bis die katholische Kirche ihre Dogmatik für Ehe, Familie und Sexualität mit dem neuen Lehrschreiben von Papst Franziskus einigermaßen auf die Höhe der Zeit gebracht hat. Seit 1968 der damalige Papst Paul II. mit seiner „Pillenenzyklika“ jede Form der künstlichen Empfängnisverhütung ausschloss und misslungene Ehen oder gleichgeschlechtliche Beziehungen weiterhin im Bann der Kirche gehalten wurden, hatte die Entfremdung der katholischen Gläubigen mit ihrer Kirche in den Fragen der Sexualmoral dramatische Ausmaße angenommen. Sie gingen mit gutem Gewissen ihrer eigenen Wege.

An Versuchen, die römische Dogmatik insbesondere für Geschiedene oder wiederverheiratete Geschiedene zu lockern, hat es nicht gefehlt. Aber als beispielsweise 1993 die damaligen Bischöfe von Freiburg, Rottenburg-Stuttgart und Mainz dazu ein „Gemeinsames Hirtenschreiben“ veröffentlichten und auch diesen Menschen die katholischen Sakramente spenden wollten, wurden sie vom damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, sofort abgewatscht: Geschiedene, die zivil wiederverheiratet seien, befänden sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspreche. Darum dürften sie nicht die Kommunion empfangen, solange diese Situation andauere. Alles andere, und sei es ein Gewissensurteil, sei eine „irrige Überzeugung“, die im „offenen Gegensatz zur Lehre der Kirche“ stehe.

20 Jahre später war Ratzinger, jetzt Papst Benedikt XVI., klüger geworden: „Ich ermutige euch“, sagte er beim Weltfamilientreffen 2012 in Mailand, „mit euren Gemeinden verbunden zu bleiben, und ich wünsche mir zugleich, dass die Diözesen geeignete Initiative ergreifen, um euch aufzunehmen und Nähe zu vermitteln.“

Das hat der jetzige Papst Franziskus endlich in klare Regelungen umgesetzt. Ab sofort ist es Sache der Priester und Bischöfe, jeden einzelnen Fall undogmatisch und seelsorgerlich zu betrachten und über die volle Sakraments-Zulassung zu entscheiden. Was dem Beobachter als längst fällige Selbstverständlichkeit erscheint, bedeutet für die katholische Kirche doch einen historischen Einschnitt. Erstmals ist das dogmatische römische „Durchregieren“ aufgelöst zugunsten einer seelsorgerlichen Subsidiarität, die die Mehrheit der deutschen Bischöfe seit Jahrzehnten eingefordert hatte.

In Deutschland müssen die Bischöfe nun für eine pastoraltheologische Praxis sorgen, in der diese seelsorgerlich motivierten Entscheidungen die päpstliche Absicht auch umsetzen und sie nicht von Bistum zu Bistum und von Pfarrer zu Pfarrer unterschiedlich ausfallen.

Für den katholischen Gläubigen bedeutet all das, dass die Zeit der kirchlichen Ausgrenzung von wiederverheiratet Geschiedenen, von konfessionsverschiedenen Ehen, von gleichgeschlechtlichen Beziehungen und auch von Menschen, die künstliche Empfängnisverhütung praktizieren, ein Ende hat. „Niemand darf ausgeschlossen werden von der Barmherzigkeit Gottes“ , resümiert die Deutsche Bischofskonferenz das Papst-Schreiben. Und schließlich hat der Papst selbst sein Schreiben mit „Amoris Laetitia“ überschrieben hat, „Die Freude der Liebe“. Das ist das Gegenteil von Angst.

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