29. März 2024

Böhmermanns „verbale Lynchjustiz“

An den Auseinandersetzungen um das Schmähgedicht Jan Böhmermanns über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan kann man viel ablesen über den Zustand unserer Republik. Zum einen zeigen sie, wie tief der Standard unserer Fernsehunterhaltung, Abteilung Kabarett, mittlerweile gefallen ist. Und wie viele ZDF-Mitarbeiter auch mittlerweile Böhmermann die Stange halten – es sollte eigentlich nicht vorstellbar sein, dass im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehen irgendjemand so beschimpft werden darf: „Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner. Er ist der Mann, der Mädchen schlägt, und dabei Gummimasken trägt. Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken. Und selbst abends heisst’s statt schlafen Fellatio mit hundert Schafen.“ Und so fort.

Man muss diese Zeilen nochmals zitieren und sich vorstellen, sie hätten Joachim Gauck oder Wolfgang Schäuble, Sigmar Gabriel oder Papst Franziskus gegolten: Die Empörung wäre berechtigterweise erheblich, und der Ruf nach Strafverfolgung würde zu Recht laut, denn eines jeden Menschen Würde wird damit auf elementare Weise angegriffen. Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate erinnert an die Hexenprozesse, nennt Böhmermanns Ausfälle „verbale Lynchjustiz“, und spricht von „Böhmermanns perversen Fantasien“.

Da sie nun aber dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan galten, der in der deutschen veröffentlichten Meinung wegen seiner antidemokratischen Politik gerade miserabel dasteht, fühlen sich Böhmermann und seine Apologeten moralisch im Recht, ganz nach dem Motto: Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Und juristisch wollen sie sich aus dem Schneider stehlen, indem sie darauf verweisen, dass Böhmermann ja „Achtung, Satire!“ gerufen hätte und, indem er sein Schmähgedicht vortrug, betont habe, dass Schmähkritik („Wenn Die einfach nur so untenrum argumentierst…und Leute herabsetzt“) auch in Deutschland strafbar sei im Gegensatz zu „Satire und Kunst und Spaß – das ist erlaubt.“

Tatsache jedenfalls ist: Auch Satire darf nur das, was strafrechtlich akzeptabel ist. Verleumdung und Beleidigung werden auch und gerade in einem demokratischen Rechtsstaat nicht dadurch exkulpiert, dass man behauptet, das sei Satire gewesen. Für die Klärung dieser Grenze sind hierzulande allerdings nicht die Medien, irgendwelche Verlagschefs oder Intendanten, Künstlerpetenten oder gar Böhmermann oder Erdogan selbst zuständig, und auch nicht die Kanzlerin. Es sind die deutschen Gerichte.

Sie sollten sich deshalb dieses Falles schnell annehmen. Erdogan hat als Privatperson Klage erhoben. Auch die Bundesregierung hat vollkommen richtig entschieden, auch einer Verfolgung im Rahmen des § 104a StGB nicht im Wege zu stehen, daran ändern auch „Blitzumfragen“ der ARD beim Volk nichts. Böhmermann will diesen Prozess ja. Er hat dazu noch in seiner Sendung aufgefordert. Er möchte den Staat und seine Institutionen vorführen, aus seinen privaten Eitelkeiten eine Staatsaffäre machen, eine Satire in mehreren Akten und logischen Volten sozusagen, mit einem Schauprozess am Ende der Satire, in dem die offene Gesellschaft mit ihrem Anspruch auf Menschenwürde auf dem Prüfstand steht. Die braucht, wenn sie Satiriker von der Qualität Böhmermanns hat, keine weiteren Feinde mehr.

Follow

Get every new post delivered to your Inbox

Join other followers: