25. April 2024

NPD verbieten? Nein.

Wer die Freiheit Deutschlands und der Europäischen Union zu leben und zu lieben gelernt hat und ihre Werte schätzt, wird sich der Meinung des grünen Spitzenpolitikers Anton Hofreiter leicht anschließen können: „Die NPD ist eine rechtsextreme Partei, die Menschen verachtet, Hass schürt und demokratische Prinzipien mit Füßen tritt.“ Tatsächlich, jeder öffentliche Auftritt dieser Partei muss Angst machen um unsere Demokratie, wenn man befürchten müsste, dass solche Haltungen mehrheitsfähig würden.

Dennoch ist der Ausgang des Parteiverbotsverfahrens, das nun vor dem Bundesverfassungsgericht begonnen hat, ungewiss. Denn im Zentrum steht die Frage, wie weit die Meinungsfreiheit geht, die unsere Verfassung als Kern unseres Freiheitsvorrates und der demokratischen Auseinandersetzung unter besonderen Schutz gestellt hat. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt“, heißt es im Artikel 5 unseres Grundgesetzes.

Ihrem rechtlichen Wesen nach gibt diese Formulierung dem Bürger ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht. Der Grundgesetzartikel soll eine faire Meinungsbildung gerade dadurch sichern, dass er ein Verbot missliebiger Meinungen ausschließt. Die Demokratie muss auch radikale Meinungen aushalten – Vizekanzler Gabriels Etikettierung rechter Demonstranten als „Pack“ ebenso wie die kontinuierliche Herabwürdigung von Ausländern und Muslimen durch den rechtsextremen Pöbel.

So widerlich man die rechtsextreme Fremdenfeindlichkeit auch finden kann, so berechtigt auch der Aufschrei der Politiker ist, denen Menschenwürde als allgemeines Prinzip etwas gilt, so bedeutend bleibt doch der Artikel 5 des Grundgesetzes: Jeder darf seine Meinung äußern, eine Zensur findet nicht statt.

Ein Parteienverbot aber wäre eine Zensur größten Ausmaßes. Es müsste schon handfest hergeleitet werden, dass die NDP unsere ganze grundgesetzliche Ordnung aushebeln will – dann ließe sich etwas machen. Auf 250 Seiten plus vieler Zusatzdokumente will der Verbotsantrag diesen Nachweis führen – es ist aber eher zweifelhaft, dass das gelingt. Diese Skepsis teilen gerade viele sehr liberale Beobachter, wie etwa der ehemalige FDP-Bundesinnenminister und Jurist Gerhart Rudolf Baum.

Hinzu kommt: Was wäre mit einem Verbot gewonnen? Das rechte Gedankengut lebt weiter, die NPD-Agitatoren sind unter vielerlei Fahnen unterwegs, heute in Pegida-Gruppen, morgen bei der AfD oder anderswo. Auf eine bestimmte Struktur kommt es ihnen ja nicht an, sie formieren sich rasch neu und machen vom Recht auf Demonstration und Meinungsfreiheit im Schutze anderer Veranstalter Gebrauch.

Die einzige Waffe gegen rechts bleibt die Argumentation gegen rechts. Der Verbotsantrag war da nicht weise. Ginge er schief, hätten Bund und Länder die NPD unnötig aufgewertet.

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