23. April 2024

Entsetzliches Debattenklima: Zu einem Interview von Annegret Kramp-Karrenbauer

Annegret Kramp-Karrenbauer, Saarlands CDU-Chefin und Ministerpräsidentin, hat kürzlich ein Interview gegeben zur Debatte um die Homo-Ehe. Das ist, so weiß es der geschulte Zeitgeist-Beobachter, vermintes Gelände, handelt es sich doch um ein Thema, in dem die gefühlte und von schlagkräftiger Publizistik sorgfältig bewachte politische Correctness abweicht von dem, was in der Bevölkerung mehrheitlich gedacht wird.

Wer zu dieser Mehrheit zählt, muss bei ausreichender Prominenz mit medialen und politischen Attacken rechnen. Diese Angriffe wiederum halten sich weniger mit sorgfältiger Argumentation auf, sondern arbeiten mit den Mitteln der Empörung, die der politische Aktivist von heute glänzend inkorporiert hat. Empörung, gepaart mit der Fähigkeit zu polemischer Zuspitzung, ist sozusagen sein Handwerkszeug.

Was hat sie gesagt? Zuerst lobt sie die Anpassungsfähigkeit der CDU hin zur rechtlichen Angleichung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe und freut sich, „dass dies ohne Bruch in der Partei selbst gelungen ist.“ Allerdings sei es ihre Wahrnehmung an der Basis der Partei, dass dort „das Thema in einer anderen Tendenz diskutiert“ werde.

Zwar sei sie sich mit anderen einig, „dass bestehende Diskriminierungen zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft abgebaut werden müssen.“ Aber sie sei gegen ein volles Adoptionsrecht. Seit Jahren rede man davon, „dass für die Entwicklung von Kindern Vater und Mutter die beste Konstellation ist. In der Kita beklagen wir, dass es zu wenige männliche Vorbilder gibt.“ Und Annegret Kramp-Karrenbauer zieht daraus den naheliegenden Schluss: „Mir will nicht ganz einleuchten, dass das im engsten Umfeld, in dem Kinder geprägt werden, gar keine Rolle spielen soll. Gerade diese Frage dürfen wir nicht daran festmachen, ob sich jemand diskriminiert fühlt oder nicht – sondern allein am Kindeswohl.“

So gesehen möchte sie auch den Ehe-Begriff nicht aufweichen. Sie sei in der Bundesrepublik bisher klar „als Gemeinschaft von Mann und Frau“ definiert, sagt sie, und fügt hinzu: „Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich?“

Nichts an dem, was Frau Kramp-Karrenbauer da sagt, ist falsch. Für ihre Feststellung, dass Kinder am besten in einer funktionierenden Familie mit heterosexuellen Eltern aufwachsen, hat sie überwältigenden wissenschaftlichen Rückhalt. Das gilt auch für ihren Hinweis auf die pädagogischen Folgen des Defizits von männlichen Erziehungskräften in Kitas und Schulen.

Auch die Sinnhaftigkeit der Ehedefinition als Verbindung von Mann und Frau ist evident. Nichts anderes als das hat der Gesetzgeber gemeint, als er die Ehe unter den besonderen Schutz des Staates stellte. Denn politisches Handeln muss auf Verteidigung und Mehrung der Nation angelegt sein, mithin auf die besondere Förderung reproduktiven Verhaltens. Das alles lässt sich in jedem Grundgesetzkommentar nachlesen. Ehe ist dort „das auf Dauer angelegte und zuvor staatlich beurkundete Zusammenleben von Mann und Frau“, „Ehemerkmal ist die Geschlechtsverschiedenheit der Ehegatten“, Begriffsmerkmal ist „ihre zumindest prinzipielle Offenheit in Richtung der Familie“, mit der schützenden Aufgabe des Staates, „Ehe und Familie vor Drittbeeinträchtigung zu bewahren und durch geeignete Maßnahmen zu fördern.“ (Hier aus: Sachs, Grundgesetzkommentar, C.H. Beck).

Diese Reproduktionsfähigkeit ist, bei aller selbstverständlichen Toleranz gegenüber solchen Beziehungen, in homosexuellen Partnerschaften nicht vorzufinden. Da hilft auch der Hinweis auf mögliche Adoptionen nicht, die an sich kein reproduktives Verhalten sind, sondern Kinder vom einen zum anderen Ort umverteilen (was anlasshalber, angesichts des Zustandes mancher „normaler“ Familien, sogar angezeigt sein kann).

Für die staatliche Notifizierung von homosexuellen Beziehungen als „eingetragene“ Lebenspartnerschaft haben Lesen und Schwule bisher einzig mit dem wichtigen und zutreffenden Argument geworben, sie trügen füreinander die gleiche, auf Dauer angelegte Verantwortung, wie man sie in einer Ehe eingehe. So sagt etwa der homosexuelle CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn: „Wenn Schwule und Lesben sich rechtlich verbindlich binden wollen, leben sie genau die Werte, die uns wichtig sind.“

Das stimmt, und deshalb waren alle bisherigen rechtlichen Gleichstellungen auch vollauf angemessen – im Erbrecht, im Rentenrecht, im Versicherungsrecht, im Betreuungsrecht und auch im Steuerrecht.

Die Logik freilich sagt: In vielen anderen Beziehungen wird ebenfalls dauerhafte Verantwortung übernommen, ohne dass den Beteiligten alle diese finanziellen Vorteile zuwüchsen. Sie werden insofern gegenwärtig gegenüber gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaften diskriminiert. Was ist mit der alleinstehenden Tochter, die jahrzehntelang ihre Mutter oder die Großeltern pflegt? Was mit füreinander sorgenden Geschwistern? Was ist mit Menschen, die sich hingebungsvoll um Nachbarn kümmern? Was ist bei Lebensgemeinschaften, die mehr als zwei Menschen umfassen? Hätten die alle mit jenem Argument nicht den gleichen Anspruch auf eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ mit allen ihren finanziellen Vorteilen? Oder eben, auf die Schließung einer „Ehe“, wie sie gegenwärtig so lautstark gefordert wird?

Es muss möglich sein, alle diese Fragen zu stellen und vor allem jene nach der besonderen Verantwortung des Staates in dieser Situation: Er darf nicht dem medialen Zeitgeist hinterherlaufen, sondern muss sich auf den Grundauftrag staatlichen Handelns besinnen, der in der auf Zukunft gerichteten Entwicklung der Nation liegen muss. Es ist naheliegend, dass die Reproduktionsrate hier den wichtigsten Faktor darstellt. Deshalb wird auch so intensiv darüber gesprochen und über Möglichkeiten, die Zahl der Geburten im Lande zu erhöhen: Deutschland ist ja Schlusslicht in Europa, die Milliardenausgaben der Familienpolitik haben bisher nur unzureichend (oder muss man sagen: keine?) Wirkung gezeigt. Dennoch bleibt es dabei: Aus allen diesen Gründen ist die auf Familiengründung gerichtete Ehe hervorgehoben zu fördern.

In einem Klima der Meinungsfreiheit, die wir ja lautstark für uns beanspruchen, muss über all das offen diskutiert werden dürfen. Frau Kramp-Karrenbauer aber erntete nicht etwa bedachte Gegenargumente, sondern “Empörung“, man zeigte sie wegen Beleidigung und Volksverhetzung an, warf ihr vor, sie betreibe „ein gefährliches Spiel mit bösen Ressentiments und Vorurteilen (Katja Suding, FDP), sie begebe sich „in zutiefst homophobe und menschenfeindliche Fahrwasser, sie „verlasse den politisch statthaften Diskurs“ (Johannes Kahrs, SPD), und Baden-Württembergs SPD-Chef Nils Schmid behauptete gar, Frau Kramp-Karrenbauer setze Homosexualität mit Inzest gleich – nichts davon hat sie gesagt.

Wieso muss eine abweichende Meinung mit persönlich verletzenden Angriffen beantwortet werden? Was an den Argumenten von Frau Kramp-Karrenbauer ist falsch – und was „politisch nicht statthaft“? Welche Zensoren schwingen sich da auf? Wohin ist unsere Demokratie geraten, wenn Minderheitenmeinungen nicht mehr angezweifelt werden dürfen?

Der saarländische Staatsrechtler Christoph Gröpl zeigte sich zu Recht entsetzt über dieses Debattenklima und wies darauf hin: „Seit einiger Zeit geht es im Recht nicht mehr um Freiheit für und Toleranz gegenüber Minderheiten, die haben wir längst. Es geht auch nicht mehr um Gleichbehandlung von Gleichem, sondern es geht um die Gleichbehandlung von Ungleichem unter dem Deckmantel der Gleichstellung. Ungleiche Sachverhalte werden verglichen und sollen rechtlich gleichgestellt werden. Ich kann nicht ausschließen, dass irgendwann auch andere Lebensformen besonders geschützt werden sollen.“

Insofern war Frau Kramp-Karrenbauers das Interview beschließende Anmerkung lediglich eine, die offen in die Zukunft blickt.

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