19. März 2024

Schule in Corona-Zeiten: Vorbild NRW

In den ersten Bundesländern gehen die Sommerferien zu Ende. Darf in den Schulen „normaler“ Unterricht stattfinden? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wäre es nicht angezeigt, bis auf weiteres auf digitale Lernformate zu setzen, also auf „Fernunterricht“? Wie sehen „Zwischenformen“ aus? Bei nüchterner Betrachtung der Zahlen spricht alles für die Rückkehr zu einem (fast) normalen Präsenzunterricht. Dafür gibt es zwei Gründe.

Erstens: Zum einen zeigen alle Untersuchungen, dass die Ansteckungsgefahr in Schulen (wie auch in Kitas) denkbar gering ist. Der Virologe Professor Jonas Schmidt-Chanasit berichtet von einer australischen Studie, wonach an 15 Schulen praktisch keine Corona-Übertragungen beobachtet werden konnten, obwohl dort insgesamt neun infizierte Lehrer und neun infizierte Schüler in engem Kontakt zu 735 anderen Schülern und 128 anderen Mitarbeitern standen. 

Auch holländische Untersuchungen bestätigen das. „Das Virus verbreitet sich hauptsächlich zwischen Erwachsenen und von erwachsenen Familienmitgliedern zu Kindern. Die Ausbreitung des Virus unter Kindern oder von Kindern auf Erwachsene ist weniger verbreitet“, so fasst das Nationale Gesundheitsinstitut der Niederlande die Forschungsergebnisse zusammen. Und dort hatte man auch gemessen: Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren machten nur 0,9 Prozent aller gemeldeten Patienten mit COVID-19 aus, obwohl sie 20,7 Prozent der Bevölkerung stellen. Nur 0,6 Prozent der gemeldeten Krankenhausaufenthalte betrafen Kinder unter 18 Jahren. „Es gibt keine Berichte über Kinder, die an COVID-19 gestorben sind.“

Die jüngste dieser Untersuchungen wurde soeben vom sächsischen Kultusministerium vorgelegt, nämlich eine großangelegte Studie der Uni Leipzig. Auch hier die Botschaft: Bildungseinrichtungen sind nicht Hotspots der Ansteckung.

Ein zweiter und wichtiger Grund für die „Rückkehr zum Leben“: Die Mehrzahl der Kinder leidet unter geschlossenen Schulen und Kindern, der „Lockdown“hat der sozialen und psychischen Entwicklung der Mehrzahl der Kinder sowie ihrer intellektuellen Ausbildung massiv geschadet – auch das belegt die Untersuchung der Universität Leipzig deutlich.

Also: Es ist vernünftig, zum Regelbetrieb zurückzukehren. Vorausgesetzt, die nun eingeübten Hygienemaßnahmen werden strikt eingehalten. Vorbildlich wird das nun im Land Nordrhein-Westfalen umgesetzt, und zwar mit einer – angesichts wieder etwas steigender Infektionszahlen – erweiterten Maskenpflicht, die sowohl im Schulgebäude als auch im Unterricht gilt.

Ausnahmen für die Maskenpflicht im Unterricht sind vorgesehen, wenn das Tragen „mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist“. Dann müsse aber der Abstand zwischen den Schülern gewahrt werden. Bislang gab es keine Maskenpflicht an den Schulen in NRW, sondern lediglich ein „Maskengebot“ – etwa in den Fluren und auf dem Schulhof. Erleichterungen haben nur die Jahrgänge 1 bis 4, die im Schulgebäude und auf dem Gelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen – nicht aber, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen im Unterricht sitzen.   

Außerdem können sich alle Schüler und Lehrer alle 14 Tage kostenlos testen lassen. Sollten Infektionsherde aufflammen, greift ein Plan B, der Kontaktpersonen sofort eingrenzt, um lokale Cluster zu identifizieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Funktioniert das nicht, können Schulen auch vorübergehend geschlossen werden.

Plan A, Plan B: Besser kann man es nicht machen. Wir müssen unser Leben zurückgewinnen, unsere Gesundheit schützen und zugleich die riesigen Kollateralschaden der Pandemie bekämpfen. Mit Disziplin wird das auch möglich sein.

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