30. April 2024

Freiheit des Netzes erhalten

Ein paar Wochen erst ist es her, dass sich EU-Parlament, Kommission und EU-Rat auf eine gemeinsame Formulierung einer neuen EU-Urheberrechts-Richtlinie geeinigt hatten. Auch das deutsche Bundeskabinett stimmte zu, und zwar mit der Stimme der SPD-Justizministerin Katharina Barley. Im Text, der vom EU-Parlament und vom Rat noch beschlossen werden muss, ist auch eine Regelung zu den so genannten „Upload-Filtern“ enthalten. Mit deren Hilfe sollen Plattformen wie etwa youtube verpflichtet werden, alle von Nutzern hochgeladenen Inhalte auf Verletzungen des Urheberrechts zu prüfen.

Damit hat die Politik wieder einmal – wie schon bei vielen Grenzwerten – Vorgaben formuliert, deren präzise Einhaltung technisch unmöglich und überdies für die Freiheit der Information gefährlich ist. Ein solcher Upload-Filter kann auch bei bester technischer Konfiguration beim Hochladen nicht mit verlässlicher Genauigkeit feststellen, ob Inhalte wie Bilder, Videos, Musik oder Texte urheberrechtlich geschützt sind. Zu befürchten ist deshalb, dass er sozusagen „sicherheitshalber“ auch Inhalte sperrt, die keine Urheberechtsverletzungen darstellen. Dieser Preis wäre zu hoch. Rechtskonforme Beiträge zu sperren bedeutet eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Informationsfreiheit im Netz. Die aber muss im Interesse unserer und auch der weltweiten Freiheit verteidigt werden, weshalb eine solche Regelung nicht sein darf.

Hinzu kommt, dass die großen Plattformbetreiber auf diese Weise noch mächtiger werden als sie es ohnehin schon sind: Sie hätten dann die Entscheidung darüber in der Hand, welche Informationen an die Öffentlichkeit gelangen und welche nicht, und mit wem sie Lizenzverträge abschließen und mit wem nicht. Das ist das Gegenteil dessen, was die Kritiker der Plattformen wollen.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD aus diesen Gründen eigentlich vereinbart, eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von solchen Filtern als „unverhältnismäßig“ abzulehnen. Trotzdem hat Deutschland auch mit Einverständnis der federführenden Justizministerin der EU-Reform zugestimmt, die Upload-Filter im Artikel 13 zwar nicht explizit festlegt, deren Auflagen Plattformen wie YouTube aus Sicht von Kritikern aber nur mit Hilfe solcher Filter gerecht werden können.

Für diesen skandalösen Bruch des Koalitionsvertrages, dessen Formulierung an dieser Stelle einen guten Grund hatte, wird Barley nun in ihrer eigenen Partei kritisiert. Vollkommen zu Recht: Die Regelung ist nicht einfach als Problem abzutun, das die betroffenen Plattform-Unternehmen schon irgendwie lösen werden. Vielmehr handelt es sich um eine Frage grundsätzlicher demokratischer Freiheiten und um ein realitätsfern formuliertes Gesetz.Da ist es schon wunderlich, dass CDU und CSU diesen Bruch des Vertrages so einfach durchgehen lassen.

Die Behauptung, ohne Upload-Filter geriete der Urheberrechtsschutz in Gefahr, ist Unsinn: Der lässt sich auch sichern, ohne dass man die Plattformen für Urheberrechtsverletzungen von Inhalten in Anspruch nimmt, die Dritte hochgeladen haben. So hat der Bundesgerichtshof gerade den Europäischen Gerichtshof angerufen zu der Frage, ob Youtube Namen, E-Mail-Anschriften, Telefonnummern und IP-Adressen von Urheberrechtsverletzern herausgeben muss, wenn Urheber klagen. Wird das positiv entschieden, wären die Urheber dingfest zu machen, bei denen die Verantwortung auch liegt. Uploadfilter braucht es dann nicht. Auch heute schon werden Urheberrechte pauschal über Verwertungsgesellschaften abgegolten – für Plattformen ließe sich derlei auch einrichten. Insofern ist zu hoffen, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Form noch scheitert und der Artikel 13, der die Plattformen für Urheberrechtsverletzungen Dritter verantwortlich machen will, gestrichen wird.

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