19. März 2024

Diese Urheberrechts-Reform ablehnen!

Nun geht die Urheberrechts-Reform in die Endrunde: Entweder sie kommt in ihrer nun heftig umstrittenen Fassung – oder sie kommt einstweilen nicht. Vor diese Entscheidung gestellt möchte man den Abgeordneten im EU-Parlament, die am Dienstag darüber abstimmen sollen, zurufen: Lasst sie scheitern! Setzt Euch hin und verhandelt sie neu, in weiten Teilen genau so, aber mit Vergütungsregeln, die einen Uploadfilter garantiert überflüssig machen.

Ein solcher Filter wäre nach dem Stand der Technik notwendig, um das Copyright jener Beiträge zu prüfen, die Nutzer auf die Internetplattformen wie YouTube und andere hochladen. Denn die Betreiber dieser sozialen Plattformen sollen verpflichtet werden, für Copyright-Verstöße zu haften. Was also müssen sie tun? Sie werden die Filter sicherheitshalber so einstellen, dass garantiert nichts durchrutscht – und bei dieser Gelegenheit nolens volens auch Beiträge sperren, denen kein Copyright-Verstoß zugrunde liegt. Das ist Zensur – hier wohl noch absichtslos. aus der Absichtslosigkeit kann schnell Absicht werden, wie der Blick in andere Staaten zeigt, von der Türkei bis Russland.

Aus diesem Grund hatten auch CDU/CSU im Koalitionsvertrag mit der SPD festgelegt, einen solchen Filter abzulehnen. Die Unions-Abgeordneten in Brüssel fühlen sich daran offenbar nicht gebunden. Einer von ihnen ist ausgerechnet auch noch Berichterstatter für dieses Thema, Axel Voss, den die ganzen und berechtigten Demonstrationen gegen seine Zensur-Absichten nicht anfechten. Änderungen will er nicht mehr, sagt er in der ARD, „wir werden das ablehnen müssen, weil wir im Moment ein Trilog-Ergebnis auf dem Tisch haben, das nur in dieser Gänze zum Erfolg führen kann“, Änderungen stoppten das ganze Gesetz.

Das ist eine seltsame Begründung: Weil es schon kompliziert war, ein zwischen Rat, Kommission und Parlament zu verhandelndes schlechtes Gesetz zu erreichen, sind wir unfähig, ein besseres zu machen. Besser – das wären Regelungen, die zur Abklärung des Copyrights jene verpflichten, die Inhalte hochladen. Sie muss man zur Nennung ihres Klarnamens, zur Vergütung und die Plattformen zu einem entsprechenden Auskunftsanspruch verpflichten, ersatzweise auch die Plattformen zu einer pauschalen Vergütung an Urheberrechts-Gesellschaften wie die GEMA.

Die SPD hat schon reagiert und will entsprechende Änderungen vorschlagen. CSU und CDU hingegen blockieren, schlimmer noch: Den Menschen, die europaweit zu Millionen gegen diese geplante Upload-Notwendigkeit protestieren, unterstellen sie, gekauft zu sein von den großen Internet-Giganten. Im Übrigen ist es auch nicht kriminell, wenn YouTube und andere ihre Nutzer auf die Konsequenzen aufmerksam machen, die die vorgesehene Regelung haben wird. Denn dort überschaut man das deutlich besser als bei den technischen Laien im Europäischen Parlament.

Für die EU ist es auch ein Gebot der Klugheit, auf den Protest von Millionen junger Menschen zu hören. Gerade sie müssen wir für die Europäische Idee gewinnen, ihnen wollen wir zeigen, dass sich Freiheit in europäischer Gemeinschaft besser sichern lässt als in nationaler Nabelschau. Nun aber bietet die EU das gegenteilige Schauspiel.

Axel Voss gibt sich derweil larmoyant: „An die Stelle der sachlichen Debatte über das Urheberrecht ist der Versuch getreten, mich im Schutze der Anonymität … zu diskreditieren.“ Die allermeisten Gegner der gegenwärtigen Reform-Vorlage freilich sind weder gekauft noch unsachlich: Sie treten nur für uneingeschränkte Meinungsfreiheit ein, die die Grundlage unserer Demokratie ist. Dafür sollte auch der CDU-Europaabgeordnete Voss sein.

Die EU, Macron und Steinmeier

Der französische und der deutsche Präsident haben in diesen Tagen wichtige Reden gehalten. Sie beziehen sich nicht aufeinander, haben aber viel miteinander zu tun. Der eine, Emanuel Macron, hat in einem Moment erheblicher Destabilisierung Europas einen offensiven Zukunftsentwurf unterbreitet: „Freiheit, Schutz und Fortschritt“ – Macrons Ideen dazu sind zahlreich.

Eine Agentur soll Europa vor Hackerangriffen schützen. Parteien will er die Annahme von Finanzmitteln fremder Mächte untersagen. Hass- und Gewaltkommentare sollen aus den europäischen Internetangeboten verschwinden. Internetgiganten sollen inhaltlich und steuerlich gezähmt werden. Migration will er künftig europaweit einheitlich geregelt wissen: Neue Freizügigkeitsregeln, starke EU-Grenzpolizei, einheitliche Anerkennungs- und Ablehnungsregeln. Die äußere Sicherheit soll, in Abstimmung mit der Nato, ein Europäischer Verteidigungsrat koordinieren. Die Handels- und Industriepolitik soll an europäischen Interessen ausgerichtet werden. Auch einen einheitlichen Mindestlohn und soziale Mindeststandards möchte Macron ebenso installieren. Um all das zu erreichen, sollen, nach einer großen „Europakonferenz“, die EU-Verträge reformiert werden.

Manches daran mag im Detail schwierig werden. Dass sich Deutschland aber nun zum dritten Mal vom französischen Präsidenten hinsichtlich europäischer Zukunftsperspektiven zum Jagen tragen lassen muss, ist ein peinliches Zeugnis der außenpolitischen Visionskraft von Kanzleramt und Außenministerium. Die Europäische Union wird, auch aufgrund deutscher politischer Versäumnisse, von starken Zentrifugalkräften geplagt. Nationalistische Kräfte haben in vielen Ländern die Diskurshoheit gewonnen, sie erzeugen Angst vor europäischer Bürokratie mit der Behauptung, solche europäische Zusammenarbeit werde die Nationalstaaten schwächen und sie in ihrem kulturellen Wert als „Vaterland“ zerstören.

Vernünftige Überlegung zeigt: Das Gegenteil ist richtig. Erst die europäische Zusammenarbeit setzt bis dato ungenutzte nationale Kräfte frei, in Wirtschaft und Kultur ebenso wie in Fragen der Finanz- oder der Verteidigungspolitik. Erst solche Kooperation erzeugt die Macht, sich gegen die anderen Weltmächte zu behaupten, die derzeit versuchen, Europa zu filetieren und ihm seine Kraft zu nehmen.

Warum nationalistische Töne, warum Angst und Emotionen reüssieren, hat Bundespräsident Steinmeier in seiner Rede dargelegt: Die wachsende Komplexität einer vernetzten Welt überforderten den Verstand der Menschen, sie fürchteten wirtschaftliche und soziale Verwerfungen. Wenn man dann das demokratisch verfasste Handeln – auch jenes in Europa – unzureichend kommuniziere, würden inmitten aller Informationsflut „Evidenz und Vernunft zu Optionen unter vielen“.

Tatsächlich: Europäisch stark zu handeln ist alternativlos. Die Kunst liegt darin, die Idee leidenschaftlich zu vermitteln. An solch proeuropäisch aufgeladener Emotion aber fehlt es. Das wiederum untergräbt die Lösungen der Vernunft. Steinmeier aber hat leider Recht, wenn er sagt. „Die Zersetzung der Vernunft ist der Anfang der Zersetzung der Demokratie“.

Freiheit des Netzes erhalten

Ein paar Wochen erst ist es her, dass sich EU-Parlament, Kommission und EU-Rat auf eine gemeinsame Formulierung einer neuen EU-Urheberrechts-Richtlinie geeinigt hatten. Auch das deutsche Bundeskabinett stimmte zu, und zwar mit der Stimme der SPD-Justizministerin Katharina Barley. Im Text, der vom EU-Parlament und vom Rat noch beschlossen werden muss, ist auch eine Regelung zu den so genannten „Upload-Filtern“ enthalten. Mit deren Hilfe sollen Plattformen wie etwa youtube verpflichtet werden, alle von Nutzern hochgeladenen Inhalte auf Verletzungen des Urheberrechts zu prüfen.

Damit hat die Politik wieder einmal – wie schon bei vielen Grenzwerten – Vorgaben formuliert, deren präzise Einhaltung technisch unmöglich und überdies für die Freiheit der Information gefährlich ist. Ein solcher Upload-Filter kann auch bei bester technischer Konfiguration beim Hochladen nicht mit verlässlicher Genauigkeit feststellen, ob Inhalte wie Bilder, Videos, Musik oder Texte urheberrechtlich geschützt sind. Zu befürchten ist deshalb, dass er sozusagen „sicherheitshalber“ auch Inhalte sperrt, die keine Urheberechtsverletzungen darstellen. Dieser Preis wäre zu hoch. Rechtskonforme Beiträge zu sperren bedeutet eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Informationsfreiheit im Netz. Die aber muss im Interesse unserer und auch der weltweiten Freiheit verteidigt werden, weshalb eine solche Regelung nicht sein darf.

Hinzu kommt, dass die großen Plattformbetreiber auf diese Weise noch mächtiger werden als sie es ohnehin schon sind: Sie hätten dann die Entscheidung darüber in der Hand, welche Informationen an die Öffentlichkeit gelangen und welche nicht, und mit wem sie Lizenzverträge abschließen und mit wem nicht. Das ist das Gegenteil dessen, was die Kritiker der Plattformen wollen.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD aus diesen Gründen eigentlich vereinbart, eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von solchen Filtern als „unverhältnismäßig“ abzulehnen. Trotzdem hat Deutschland auch mit Einverständnis der federführenden Justizministerin der EU-Reform zugestimmt, die Upload-Filter im Artikel 13 zwar nicht explizit festlegt, deren Auflagen Plattformen wie YouTube aus Sicht von Kritikern aber nur mit Hilfe solcher Filter gerecht werden können.

Für diesen skandalösen Bruch des Koalitionsvertrages, dessen Formulierung an dieser Stelle einen guten Grund hatte, wird Barley nun in ihrer eigenen Partei kritisiert. Vollkommen zu Recht: Die Regelung ist nicht einfach als Problem abzutun, das die betroffenen Plattform-Unternehmen schon irgendwie lösen werden. Vielmehr handelt es sich um eine Frage grundsätzlicher demokratischer Freiheiten und um ein realitätsfern formuliertes Gesetz.Da ist es schon wunderlich, dass CDU und CSU diesen Bruch des Vertrages so einfach durchgehen lassen.

Die Behauptung, ohne Upload-Filter geriete der Urheberrechtsschutz in Gefahr, ist Unsinn: Der lässt sich auch sichern, ohne dass man die Plattformen für Urheberrechtsverletzungen von Inhalten in Anspruch nimmt, die Dritte hochgeladen haben. So hat der Bundesgerichtshof gerade den Europäischen Gerichtshof angerufen zu der Frage, ob Youtube Namen, E-Mail-Anschriften, Telefonnummern und IP-Adressen von Urheberrechtsverletzern herausgeben muss, wenn Urheber klagen. Wird das positiv entschieden, wären die Urheber dingfest zu machen, bei denen die Verantwortung auch liegt. Uploadfilter braucht es dann nicht. Auch heute schon werden Urheberrechte pauschal über Verwertungsgesellschaften abgegolten – für Plattformen ließe sich derlei auch einrichten. Insofern ist zu hoffen, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Form noch scheitert und der Artikel 13, der die Plattformen für Urheberrechtsverletzungen Dritter verantwortlich machen will, gestrichen wird.

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