19. März 2024

Ein Zeichen der Empathie

Der Papst ist kein Mann der großen Geste. Auch auf Lesbos hat er keine flammenden Reden gehalten gegen die humanitäre Zögerlichkeit der meisten EU-Staaten. Er hat nicht Anklage erhoben gegen Regime, deren Gewaltneigung kriegsauslösend ist und Menschen vertreibt. Er hat nicht abgewogen zwischen notwendiger Hilfe für Flüchtlinge und dem Menschenrechtsstandard jener, die diese Hilfe leisten. Weder der Europäischen Union, noch dem syrischen Staatschef noch dem türkischen Präsidenten hat er etwas ins Stammbuch geschrieben, auch den Amerikanern oder den Russen nicht. Nein, er vermied es, eine Analyse abzugeben zu den Kriegsursachen und zu denkbaren Therapien. Das hat ihm nun Kritik eingebracht.

Dabei hat Papst Franziskus etwas viel Wichtigeres getan: Er hat wieder ein Zeichen gesetzt, dass man aus der Position des wohlernährten, in Frieden lebenden Christen nicht einfach zuschauen darf. Man muss sich dort hinbegeben, wo die Not ist und Empathie zeigen. Empathie – dieses griechische Wort meint: Mitleiden. Für den Christen ist diese Fähigkeit der Empathie ein Grundgesetz, eine Wesensvoraussetzung. Wer in Not ist, darf auf Solidarität hoffen, denn das Christentum läuft nicht dem antiken Ideal des Starken und Schönen hinterher, sondern will den Schwachen, Kranken, Not leidenden, den Gefallenen dienen. Und ihnen mindestens Mut machen.

Dieser Papst verkörpert dieses christliche Ideal wie keiner seiner Amtsvorgänger. Denn er hat es nicht nur bei verbalen Beschwörungen belassen, die allerdings eindringlich sind, wie etwa jene bei einem Angelusgebet im Jahre 2013: „Ich will mir den Schrei zu eigen machen, der mit wachsender Sorge aus jedem Teil der Erde, aus jedem Volk, aus dem Herzen eines jeden aufsteigt, aus der ganzen Menschheitsfamilie: Das ist der Schrei nach Frieden! Wir wollen eine Welt des Friedens, wir wollen Männer und Frauen des Friedens sein, wir wollen, dass in dieser unserer Gesellschaft, die von Spaltungen und Konflikten durchzogen wird, der Friede ausbreche! Nie wieder Krieg! Nie wieder Krieg!“ Oder: „Ein wenig Barmherzigkeit macht die Welt weniger kalt und viel gerechter. Wir haben es notwendig, diese Barmherzigkeit Gottes gut zu verstehen, dieses barmherzigen Vaters, der so viel Geduld hat.“ Diese Barmherzigkeit hat er auch auf Lesbos gezeigt.

Jenseits aller Worte begibt sich Franziskus auch direkt hinein in die Brennpunkte des Elends, ob in Mexiko, auf Lampedusa, in die südamerikanischen Slums, aus deren Umfeld Franziskus stammt oder jetzt auf Lesbos. Und keiner ist dabei so glaubwürdig, weil er sich selbst – anders als die Päpste vor ihm – um eine sparsame, karge, vorbildhafte Lebensführung bemüht.

„Man kann nicht hinnehmen, dass das Mittelmeer zu einem großen Friedhof wird“, hatte Franziskus die Europa-Parlamentariern 2014 bei einer Rede in Straßburg gemahnt. Der Besuch auf Lesbos war eine ob ihrer stillen Zeichenhaftigkeit sehr lautstarke Erinnerung daran.

Böhmermanns „verbale Lynchjustiz“

An den Auseinandersetzungen um das Schmähgedicht Jan Böhmermanns über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan kann man viel ablesen über den Zustand unserer Republik. Zum einen zeigen sie, wie tief der Standard unserer Fernsehunterhaltung, Abteilung Kabarett, mittlerweile gefallen ist. Und wie viele ZDF-Mitarbeiter auch mittlerweile Böhmermann die Stange halten – es sollte eigentlich nicht vorstellbar sein, dass im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehen irgendjemand so beschimpft werden darf: „Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner. Er ist der Mann, der Mädchen schlägt, und dabei Gummimasken trägt. Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken. Und selbst abends heisst’s statt schlafen Fellatio mit hundert Schafen.“ Und so fort.

Man muss diese Zeilen nochmals zitieren und sich vorstellen, sie hätten Joachim Gauck oder Wolfgang Schäuble, Sigmar Gabriel oder Papst Franziskus gegolten: Die Empörung wäre berechtigterweise erheblich, und der Ruf nach Strafverfolgung würde zu Recht laut, denn eines jeden Menschen Würde wird damit auf elementare Weise angegriffen. Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate erinnert an die Hexenprozesse, nennt Böhmermanns Ausfälle „verbale Lynchjustiz“, und spricht von „Böhmermanns perversen Fantasien“.

Da sie nun aber dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan galten, der in der deutschen veröffentlichten Meinung wegen seiner antidemokratischen Politik gerade miserabel dasteht, fühlen sich Böhmermann und seine Apologeten moralisch im Recht, ganz nach dem Motto: Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Und juristisch wollen sie sich aus dem Schneider stehlen, indem sie darauf verweisen, dass Böhmermann ja „Achtung, Satire!“ gerufen hätte und, indem er sein Schmähgedicht vortrug, betont habe, dass Schmähkritik („Wenn Die einfach nur so untenrum argumentierst…und Leute herabsetzt“) auch in Deutschland strafbar sei im Gegensatz zu „Satire und Kunst und Spaß – das ist erlaubt.“

Tatsache jedenfalls ist: Auch Satire darf nur das, was strafrechtlich akzeptabel ist. Verleumdung und Beleidigung werden auch und gerade in einem demokratischen Rechtsstaat nicht dadurch exkulpiert, dass man behauptet, das sei Satire gewesen. Für die Klärung dieser Grenze sind hierzulande allerdings nicht die Medien, irgendwelche Verlagschefs oder Intendanten, Künstlerpetenten oder gar Böhmermann oder Erdogan selbst zuständig, und auch nicht die Kanzlerin. Es sind die deutschen Gerichte.

Sie sollten sich deshalb dieses Falles schnell annehmen. Erdogan hat als Privatperson Klage erhoben. Auch die Bundesregierung hat vollkommen richtig entschieden, auch einer Verfolgung im Rahmen des § 104a StGB nicht im Wege zu stehen, daran ändern auch „Blitzumfragen“ der ARD beim Volk nichts. Böhmermann will diesen Prozess ja. Er hat dazu noch in seiner Sendung aufgefordert. Er möchte den Staat und seine Institutionen vorführen, aus seinen privaten Eitelkeiten eine Staatsaffäre machen, eine Satire in mehreren Akten und logischen Volten sozusagen, mit einem Schauprozess am Ende der Satire, in dem die offene Gesellschaft mit ihrem Anspruch auf Menschenwürde auf dem Prüfstand steht. Die braucht, wenn sie Satiriker von der Qualität Böhmermanns hat, keine weiteren Feinde mehr.

Freude statt Angst

Jetzt haben die Bischöfe viel Arbeit. Fast 50 Jahre hat es gedauert, bis die katholische Kirche ihre Dogmatik für Ehe, Familie und Sexualität mit dem neuen Lehrschreiben von Papst Franziskus einigermaßen auf die Höhe der Zeit gebracht hat. Seit 1968 der damalige Papst Paul II. mit seiner „Pillenenzyklika“ jede Form der künstlichen Empfängnisverhütung ausschloss und misslungene Ehen oder gleichgeschlechtliche Beziehungen weiterhin im Bann der Kirche gehalten wurden, hatte die Entfremdung der katholischen Gläubigen mit ihrer Kirche in den Fragen der Sexualmoral dramatische Ausmaße angenommen. Sie gingen mit gutem Gewissen ihrer eigenen Wege.

An Versuchen, die römische Dogmatik insbesondere für Geschiedene oder wiederverheiratete Geschiedene zu lockern, hat es nicht gefehlt. Aber als beispielsweise 1993 die damaligen Bischöfe von Freiburg, Rottenburg-Stuttgart und Mainz dazu ein „Gemeinsames Hirtenschreiben“ veröffentlichten und auch diesen Menschen die katholischen Sakramente spenden wollten, wurden sie vom damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, sofort abgewatscht: Geschiedene, die zivil wiederverheiratet seien, befänden sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspreche. Darum dürften sie nicht die Kommunion empfangen, solange diese Situation andauere. Alles andere, und sei es ein Gewissensurteil, sei eine „irrige Überzeugung“, die im „offenen Gegensatz zur Lehre der Kirche“ stehe.

20 Jahre später war Ratzinger, jetzt Papst Benedikt XVI., klüger geworden: „Ich ermutige euch“, sagte er beim Weltfamilientreffen 2012 in Mailand, „mit euren Gemeinden verbunden zu bleiben, und ich wünsche mir zugleich, dass die Diözesen geeignete Initiative ergreifen, um euch aufzunehmen und Nähe zu vermitteln.“

Das hat der jetzige Papst Franziskus endlich in klare Regelungen umgesetzt. Ab sofort ist es Sache der Priester und Bischöfe, jeden einzelnen Fall undogmatisch und seelsorgerlich zu betrachten und über die volle Sakraments-Zulassung zu entscheiden. Was dem Beobachter als längst fällige Selbstverständlichkeit erscheint, bedeutet für die katholische Kirche doch einen historischen Einschnitt. Erstmals ist das dogmatische römische „Durchregieren“ aufgelöst zugunsten einer seelsorgerlichen Subsidiarität, die die Mehrheit der deutschen Bischöfe seit Jahrzehnten eingefordert hatte.

In Deutschland müssen die Bischöfe nun für eine pastoraltheologische Praxis sorgen, in der diese seelsorgerlich motivierten Entscheidungen die päpstliche Absicht auch umsetzen und sie nicht von Bistum zu Bistum und von Pfarrer zu Pfarrer unterschiedlich ausfallen.

Für den katholischen Gläubigen bedeutet all das, dass die Zeit der kirchlichen Ausgrenzung von wiederverheiratet Geschiedenen, von konfessionsverschiedenen Ehen, von gleichgeschlechtlichen Beziehungen und auch von Menschen, die künstliche Empfängnisverhütung praktizieren, ein Ende hat. „Niemand darf ausgeschlossen werden von der Barmherzigkeit Gottes“ , resümiert die Deutsche Bischofskonferenz das Papst-Schreiben. Und schließlich hat der Papst selbst sein Schreiben mit „Amoris Laetitia“ überschrieben hat, „Die Freude der Liebe“. Das ist das Gegenteil von Angst.

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